Unfallgutachter
Was macht ein Unfallgutachter?
Bei Verwicklung in Unfall gleich Unfallgutachter beauftragen
Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Das kann mal vorkommen, auch wenn man nicht damit rechnet. Das wohl beste Szenario ist, wenn Sie den Unfall nicht selber verursacht haben, denn dann müssen Sie lediglich einen Unfallgutachter beauftragen, welcher den Schaden an Ihrem Fahrzeug definiert und reguliert.
Ein Unfallgutachter oder auch Kfz-Sachverständiger kann für Sie ein Auto Unfall Gutachten erstellen. In der Regel begutachten Unfallgutachter PKW, LKW, Motorräder, Fahrräder, und auch Wohnwagen. Dabei erstellen sie ein Schadengutachten abhängig vom Umfang des Unfalles. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, erstellt der Unfallgutachter für Sie auch ein Wertgutachten, damit Sie Ihr Fahrzeug zu einem fairen Preis verkaufen können. In der Regel sind das dann die Kfz-Sachverständigen, die einen fairen Verkaufspreis für Ihr Auto ermitteln.
Ein Unfallgutachter kann Ihnen viel Geld sparen
Unfallgutachter sind unparteiisch und sie sollten es auch sein. Denn schließlich wollen Sie eine Werteinschätzung haben, die unabhängig von der Versicherung des Unfallverursachers ist.
Weiterhin sollten Sie beachten, dass bei der Verwicklung in einen Unfall stets Ihren eigenen Gutachter beauftragen und nicht den von der Versicherung des Unfallverursachers. Vielmehr ist ein Unfallgutachter auch wichtig, damit Sie bei einer fiktiven Rechnung einen fairen Preis ermittelt bekommen.
Mit der Beauftragung eines Unfallgutachters sind Sie definitiv auf der richtigen Seite
Nutzen Sie Ihr Recht!
Laut dem Gesetzgeber ist es Ihr Recht, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, Ihren Unfallgutachter selbst zu bestimmen. Viele Unfallbeteiligte sind sich erfahrungsgemäß unsicher, ob sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Unfallgutachter entscheiden sollen. Verzichten Sie darauf, müssen Sie sich selbst um die Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers auseinandersetzen. Das ist nicht immer leicht, denn grundlegend versuchen die Versicherer ihren Mitgliedern auch einen gewissen Rechtschutz zu bieten, sodass es möglich ist, dass Ansprüche von Ihrer Seite abgewehrt werden. Mit der Beauftragung von einem Unfallgutachter geben Sie diese Arbeit in erfahrene und professionelle Hände. Wir kümmern uns für Sie um die komplette Schadensabwicklung und sind dabei stets um eine schnelle Regulierung bemüht.
Unsere drei Schritte im Schadensfall
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Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) – unbefristet
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