Ratgeber: Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten
Sehr rasch ist ein Unfall passiert, eine kleine Unachtsamkeit im täglichen Straßenverkehr reicht aus und schon ist ein Schaden entstanden. Selbst wenn man daran nicht Schuld trägt, kann ein Unfall weitreichende Folgen haben. Und das auch dann, wenn der Unfallverursacher seine Versicherung zeitnah über den Vorfall informiert. Dann nämlich muss man sich als Geschädigter oft mit Versicherungsmitarbeitern herumschlagen, die den besten Deal für ihr Unternehmen herausschlagen möchten. Oft wird von der gegnerischen Versicherung die Delle in der Karosserie als Bagatellschaden abgetan. Manchmal wird dezidiert davon abgeraten, ein Gutachten erstellen zu lassen. Oft hört man, dass ein Kostenvoranschlag mit Fotos völlig ausreicht um den Schaden einzuschätzen.
Auf den ersten Blick wirkt das vermeintliche Entgegenkommen der gegnerischen Versicherung als Vorteil. Immerhin spart man sich als Geschädigter dadurch Zeit. Die Versicherung hingegen möchte sich mit diesem Rat die Gutachterkosten ersparen. Doch die Entscheidung gegen ein Sachverständigengutachten ist weitreichend. Welche Konsequenzen damit verbunden sind erfahren Betroffene erst, wenn sie sich eingehend mit der Materie beschäftigen.
Mit einem unabhängigen KFZ Gutachter haben Sie einen Profi an Ihrer Seite, der den Schaden neutral bewertet und von keiner Versicherung abhängt.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Option…
- wenn Sie der Meinung sind, dass es sich nur um einen unbedeutenden Blechschaden handelt
- Sie den Schaden selbst einschätzen können
- wenn Sie sich mit den Vor- und Nachteilen beschäftigt haben, die ein Kostenvoranschlag im Gegensatz zu einem Gutachten mit sich bringt
- die gegnerische Versicherung für die Kosten des Kostenvoranschlags aufkommt (Achtung: häufig weigern sich die Unternehmen, genau das zu tun)
- wenn keine Wertminderung zu befürchten ist, diese wird im Kostenvoranschlag nämlich nicht berücksichtigt
- wenn für Sie Kriterien wie geminderte Fahrsicherheit, Ausfallszeit, Reparaturdauer, Gegenwert des Autos etc. nicht maßgeblich sind
- wenn Sie mit der Schadenabwicklung vertraut sind und alle Abläufe kennen
- das Auto sollte darüber hinaus keine Altschäden aufweisen: für diese gibt es nämlich Abzüge oder sogar eine komplette Ablehnung der Reparatur
- Sicherheit, dass der Kostenvoranschlag sämtliche Schäden erfasst – Folgereparaturen, die erst später anfallen sind darin nicht enthalten
- Ihr Schaden in der gleichen Werkstatt repariert wo auch der Kostenvoranschlag gemacht wird – dann ist eine Gegenverrechnung möglich
Die gegnerische Versicherung fordert Fotos und einen Kostenvoranschlag
Nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie der gegnerischen Versicherung gegenüber auch selbstbewusst auftreten. Kennen Sie sich mit den Regeln nicht aus, wird oft nach jenen der Versicherung gespielt und Ihre Ansprüche bleiben möglicherweise auf der Strecke. Jede Versicherung ist gewinnorientiert und möchte bei Schadensfällen so günstig wie möglich aussteigen. Im ersten Schritt drängen die Unternehmen Geschädigte dazu, einem Kostenvoranschlag zuzustimmen. Diese Option bietet der Versicherung nämlich einige Vorteile.
Den Versicherer kostet ein Kostenvoranschlag nichts
Was viele Geschädigte nicht wissen ist, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag um eine unverbindliche Zusage einer Werkstätte handelt, eine Reparatur zu einem darin angegebenen Preis zu erledigen. Im Prinzip stellt der Kunde dabei eine Anfrage an den KFZ Betrieb, um zu eruieren mit welchen Kosten zu rechnen ist. Diesen Kostenvoranschlag erstellen Werkstätten in der Regel kostenfrei. Anders verhält sich die Sachlage allerdings, wenn eine Versicherung involviert ist. Dann lässt sich die Werkstätte den Kostenvoranschlag nämlich sehr wohl bezahlen. Die Versicherung jedoch pocht darauf, dass dieser gratis erstellt wird und zum Service des KFZ Fachbetriebs dazugehört. Schon hier entstehen die ersten Diskrepanzen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, klären Sie daher schon im Vorfeld, wer dafür bezahlt.
Transparenz mit einem Schadensgutachten
Auf Nummer sicher gehen Sie allerdings, wenn Sie als unverschuldet Geschädigter ein KFZ Gutachten durchführen lassen. Immerhin geht es dabei um Ihre Ansprüche! Die gegnerische Versicherung wird sich vorerst über Ihr Vorhaben wenig begeistert zeigen. Durch ein Gutachten kommt nämlich das gesamte Ausmaß des Schadens an das Tageslicht und die Versicherung sieht sich mit höheren Kosten konfrontiert. Das kommt daher, dass die Versicherung Eigeninteressen vertritt. Die Mitarbeiter der Schadensabteilungen verdienen ihr Geld damit, ihren Brötchengeber möglichst günstig aussteigen zu lassen. Durch ein Gutachtenwerden jedoch Ihre Ansprüche gewahrt. Verzichten Sie besser nicht darauf!
Weniger Ansprüche ohne Gutachten
Welche Ansprüche Sie bei einem Unfall haben, wird oft erst durch ein Gutachtenklar. Ein Kostenvoranschlag stellt nur eine Kalkulation über die Reparaturkosten dar, während ein professionelles Gutachten viel weiter geht. Es liefert darüber hinaus noch viele weitere Informationen, die für die Schadensregulierung relevant sind. Für die Versicherung, die für das Gutachterhonorar aufkommen möchte, entstehen Zusatzkosten und außerdem legt der Gutachter oft höhere Reparaturkosten fest, als es eine Werkstätte bei einem einfachen Kostenvoranschlag tut.
Ausweitung der Reparaturkosten
Lässt man einen Kostenvoranschlag erstellen, geht man als Geschädigter damit ein relativ hohes Risiko ein. Stellt die Werkstätte nämlich im Rahmen der Reparatur weitere Schäden fest, die auf den ersten Blick nicht erkennbar waren, verweist die Versicherung meistens auf den Kostenvoranschlag und weigert sich, einen Cent mehr zu bezahlen als darin angegeben. Bei einem Sachverständigen-Gutachten sieht die Sache anders aus: Das Prognoserisiko liegt beim Gutachter: Er behält sich bei seinem Erstgutachten ein Recht auf Erweiterung vor – somit muss die Versicherung den Gesamtschaden bezahlen.
Abwicklung ohne Sicherung der Beweise
Manchmal sieht es bei einem Unfall so aus, als ob alles relativ unkompliziert geregelt wird. Erst nachträglich kommt es zu Streitereien. Ein Kostenvoranschlag hilft dabei nicht, denn er sichert keine Beweise. Ein Gutachten hingegen bietet den Geschädigten Schutz gegen spätere unwahre Behauptungen. Sogar das verhältnismäßig günstige Kurzgutachten gilt als Beweissicherung und hat vor dem Gericht Bestand.
Ein Kostenvoranschlag geht meistens unbürokratisch über die Bühne und kann bei klaren Bagatellschäden eine Option sein. Auf der sicheren Seite befinden Sie sich allerdings, wenn Sie sich für ein Gutachten entscheiden. Das Dokument des Sachverständigen hat beweissichernden Charakter und kann bei Bedarf sogar ausgeweitet werden.
Obwohl ein Kostenvoranschlag günstiger ist, bietet ein Sachverständigengutachten mehr Sicherheit.
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