Haftpflicht-Versicherer

Haftpflicht-Versicherer und ihre Tricks

Wie jedes andere Unternehmen auch sind Versicherungen darauf aus, gewinnbringend zu arbeiten. Schließlich müssen sie Mitarbeiter und Mieten zahlen, darüber hinaus soll noch Profit übrigbleiben. Um diesen zu vergrößern, liegt ihnen daran die Schadenssummen nach einem Unfall gering zu halten. Sie kennen alle Tricks, um Versicherungsnehmer auch nach einem nicht verschuldeten Unfall zu benachteiligen.

Welche Tricks hat die gegnerische Versicherung im Repertoire?

1. Selbst wenn Sie nicht an dem Unfall schuld sind und alle Formalitäten nach dem Unfall erledigt wurden, kann es oft lange dauern, bis Sie den Schaden ersetzt bekommen. Andererseits wiederum versuchen Versicherungen, mit Zeitdruck zu arbeiten. Oft meldet sich ein Mitarbeiter bereits am Tag nach dem Unfall mit dem Angebot, einen Sachverständigen zu schicken, der den Schaden begutachten soll. Doch Achtung, dieser Experte ist entweder direkt bei der gegnerischen Versicherung angestellt oder steht bei dieser unter Vertrag. Kein Wunder, dass dieser Sachverständige den Schaden möglichst niedrig beziffern wird. Ein freier Sachverständiger hingegen, den Sie zu Rate ziehen, wird vermutlich zu einem völlig anderen Ergebnis kommen.

2. Die meisten Unternehmen versichern Geschädigten, dass es nicht notwendig ist, einen Rechtsanwalt zu bemühen. Man wird versuchen, Sie davon zu überzeugen, dass ohnehin alles für Sie vorteilhaft ablaufen wird. Doch als Laie ist es oft unmöglich, die komplizierte Lage objektiv einzuschätzen. Bei größeren Schäden oder gegenseitigen Schuldzuweisungen ist der Rechtsanwalt jedoch in jedem Fall hilfreich.

3. Oft drängen Versicherungen Geschädigte dazu, den Wagen schnell und bei einer von ihnen empfohlenen Werkstätte reparieren zu lassen. Auf das Angebot geht man besser nicht ein. Immerhin hat man die freie Werkstattwahl und sollte sich besser für ein Unternehmen entscheiden, mit dem man selbst schon gute Erfahrungen gemacht hat. Partnerwerkstätten der Versicherungen lassen nämlich oft Qualität vermissen, weil sie von ihren Auftraggebern dazu angehalten werden, besonders günstig zu arbeiten.

Über den Gutachter und die Werkstätte entscheidet nicht die gegnerische Versicherung

4. Einige Versicherungen drohen, die Kosten für die Reparatur nicht zu übernehmen, wenn der Geschädigte keine Rechnung vorweisen kann. Diese Aussage stimmt allerdings so nicht. Wer ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorlegen kann, hat ein Recht auf Begleichung der im Gutachten ausgewiesenen Schadenssumme. So hat jeder, der einen Sachverständigen beauftragt, im Prinzip die Möglichkeit, das Auto in vollem Umfang, teilweise oder möglicherweise gar nicht reparieren zu lassen und kommt dennoch zu jedem Betrag, der aufgrund des Schadens zusteht. Wer sich über seine Rechte genau informiert, reduziert die Wahrscheinlichkeit, von den Tricks der gegnerischen Versicherungen überrascht zu werden.

5. Ein weiterer Trick der Versicherungen ist, den Restwert höher zu veranschlagen als dieser tatsächlich ist. Davon profitieren Versicherungen im Schadenersatzfall. Hat ein Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro und einen tatsächlichen Restwert von 4000 Euro, müsste die Versicherung 6000 Euro bezahlen. Gibt sie jedoch den Restwert mit 6000 Euro an, sind nur 4000 Euro fällig. Auch dagegen schützen sich Betroffene mit einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Immerhin sind Sie von dem Geld abhängig, wenn Sie sich zum Beispiel nach dem unverschuldeten Unfall einen neuen Wagen kaufen müssen.

Gegnerische Versicherungen interessieren sich in erster Linie für die eigene Gewinnmaximierung!

Wie man an den genannten Punkten leicht erkennen kann, versuchen gegnerische Versicherungen, den Schaden möglichst niedrig zu berechnen. Dann nämlich müssen sie weit weniger bezahlen als wenn dieser korrekt angegeben wird. Am besten informieren Sie sich genau über Ihre Rechte und nutzen diese: Dazu gehört zum Beispiel die freie Wahl eines Sachverständigen und der Werkstätte. Lassen Sie sich nicht von den freundlichen Mitarbeitern der Versicherung zu etwas drängen, sondern holen Sie sich von unabhängigen Experten Rat. Dazu zählen neben dem Gutachter auch Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben.

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