Wieso ein Kfz-Sachverständiger?

Wieso ein Kfz-Sachverständiger und welche Schadenarten gibt es

Kfz-Gutachter – Sinn, Zweck und Notwendigkeit

Die folgende Auflistung verdeutlicht sowohl Sinnhaftigkeit als auch Notwendigkeit, bei einem durch Unfall bedingten Schaden am Fahrzeug auf einen Kfz-Gutachter nicht zu verzichten. Zu dessen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Schadengutachten gehören die
  • Schadensfeststellung zeitnah im Anschluss an den Unfallschaden
  • Erstellung von Unfallgutachten nebst Schadengutachten
  • Erstellung eines Wertgutachtens
  • Unfallrekonstruktion
  • Beweissicherung mit Blick auf ein bevorstehendes Gerichtsverfahren

Kfz-Sachverständiger – Definition und Erklärung

Als Kfz-Sachverständiger wird „eine natürliche Person des Privatrechts mit ausgewiesener Sachkenntnis und Expertise auf dem Fachgebiet von Fahrzeugen bezeichnet“. Der Sachverständige, alternativ auch Gutachter genannt, analysiert das aktuelle Kfz-Problem, zum Beispiel nach einem Unfall. Er schlägt Maßnahmen vor, mit denen der Schaden behoben werden kann. Alles wird in einer bürokratisch-verständlichen Form formuliert und dient als verbindliche Grundlage für die gesamte Unfallabwicklung, bis hin zum Verfahren vor Gericht.


Seriöser Kfz-Gutachter – woran erkennen Sie ihn?

Auch unter Kfz-Sachverständigen gibt es, wie man sagt, schwarze Schafe. Seine Seriosität betont der Sachverständige mit solchen Merkmalen wie
  • TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
  • IHK-zertifizierter Kfz-Meister
  • Staatlich geprüfter Kfz-Techniker und/oder Ingenieur
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständigen

Kostenträger für Unfallgutachten oder Schadengutachten

Hier wird grundsätzlich unterschieden in die beiden Fallgruppen

Haftpflichtschaden

Nach geltender Gesetzgebung sowie aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGH trägt der Versicherer des Unfallverursachers bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Kosten des Kfz-Gutachters. Hier muss unterschieden werden in Unfallgutachten einerseits sowie in Kostenvoranschlag andererseits.
  • Erst ab einer Schadenshöhe von etwa 750 Euro aufwärts handelt es sich um keinen Bagatellschaden; in diesem Fall werden die Kosten eines Gutachtens erstattet
  • Bei einer darunter liegenden Schadenshöhe besteht keine Pflicht für die gegnerische Versicherung zur Kostenerstattung für ein Gutachten. In diesem Fall ist der Kostenvoranschlag eines Kfz-Sachverständigen oder der Werkstatt des Vertrauens eine ausreichende Grundlage für die Schadensregulierung

Ein seriöser Kfz-Sachverständiger wird den Fahrzeughalter auf jeden Fall so beraten, dass seine Gutachterkosten in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Kaskoschaden

Der Versicherer ist, wie es genannt wird, weisungsberechtigt und dazu berechtigt, „seinen“ Sachverständigen auf seine Kosten zu beauftragen. Stimmt der Versicherte dem nicht zu, dann hat er das Recht zur Einleitung eines Sachverständigenverfahrens. Jede Partei beauftragt ihren eigenen Sachverständigen und bezahlt ihn zunächst. Die endgütige Kostenübernahme wird zum Ende des Verfahrens von einem Obmann entschieden.

Wertgutachten

Kostenträger ist der Auftraggeber; Kostenarten und Kostenhöhen berechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand.

Unsere drei Schritte im Schadensfall

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Inh. M. Canbay Qualifizierte Person:
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) – unbefristet
Zertifikatsinhaber: siehe QR Code
Prüfzeichennummer: 0000052198
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