Wie wird ein Kfz - Gutachten erstellt?

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Bild Gutachter Bagatellschaden
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Die einzelnen Schritte zur Erstellung eines Kfz – Gutachtens

Im folgenden Artikel werden die Fragen geklärt bzw. erläutert, welche Schritte bei einem Haftpflichtschaden erfolgen, um ein Kfz Gutachten zu erstellen.

Wurde das Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt, muss ein sogenanntes Unfall – Gutachten erfolgen.

Erster Schritt:
Beauftragung eines Kfz – Gutachters zur Erstellung eines Kfz – Gutachtens

Zunächst wird telefonisch ein Termin bei einem Gutachter seines Vertrauens vereinbart.

Sollte das Fahrzeug noch fahrtüchtig sein, ist der Ort frei wählbar.

Im Normalfall wird unser Kfz- Sachverständiger einen Termin in einer unserer hauseigenen Prüfstellen vorschlagen. Auf Wunsch sind jedoch auch andere Orte, wie Autowerkstätten, die der Geschädigte vorschlägt, oder auch Standorte, wie der Arbeitsplatz, was aber eher nicht die Regel ist. Wir sind bemüht, es unseren Kunden so angenehm wie möglich zu machen.

Ist das Fahrzeug (Auto, Motorrad, Roller, Quad etc.) nicht mehr fahrtauglich, wird ein Termin zur Begutachtung vor Ort durchgeführt.

Zweiter Schritt:
Begutachtung und Schadensaufnahme

Vor Ort muss vorab eine sogenannteAbtretungserklärungausgefüllt und unterschrieben werden. Dadurch wird die Beauftragung unseres Gutachters offiziell.

Nach dem formellen Prozedere wird unser Auto Gutachter sich erst einmal den Unfallhergang und die daraus resultierenden Schäden schildern lassen.

Nun wird der Sachverständige mit vor Ort angefertigten Lichtbildern seine Dokumentation beginnen. Begonnen wird klassischerweise mit einer Rundumsicht des Fahrzeuges, um den derzeitigen Gesamtzustand des Fahrzeuges festzuhalten. Im Anschluss daran werden Fotos der Rad – und Reifenkombination, der Fahrgestellnummer, des Kilometerstandes, des Innenraums, der möglicherweise vorhandenen Vor- und Altschäden und der TÜV – Plakette angefertigt.

Danach wird unser Kfz – Sachverständige den oder die Bereiche des Schadens aus unterschiedlichen Perspektiven fotografieren, wobei er immer weiter ins Detail geht.

Sollte bei der Begutachtung der Verdacht aufkommen, dass auch Teile des Fahrzeuges beschädigt sein könnten, die von verschraubten Bauteilen (zum Beispiel dem Stoßfänger)verdeckt werden, muss der Gutachter diese Teile demontieren lassen, um eine vollständige Schadensaufnahme zu ermöglichen. Unser Gutachter informiert unsere Kunden selbstverständlich stets über alle notwendigen Maßnahmen und erläutert, warum diese notwendig sind. Bei Fragen, die sich während der Begutachtung ergeben, wird unser Sachverständiger Ihnen stets Rede und Antwort stehen.

Das jeweilige Bauteil wird von einem Mechaniker vor Ort demontiert, sodass unser Kfz – Gutachter den darunter liegenden Schaden aufnehmen kann. Darüber hinaus werden dabei auch wichtige Erkenntnisse für die spätere Kalkulation der Schadenshöhe gewonnen. Im Anschluss daran, werden die demontieren Bauteile selbstverständlich wieder fachmännisch angebracht.

Zeigen sich bei der Sichtung des Fahrzeuges erhebliche Unfallspuren an den Achsen des Fahrzeuges, wird auf dem hauseigenen Messstand überprüft, inwieweit dies relevant für die Schadensaufnahme ist. Hierzu wird der Reifendruck gemessen und die Werte mit der Reifengröße und unter Angaben des Reifenherstellers in das System eingetragen. Danach wird die Messevorrichtung befestigt und das Fahrzeug auf eventuelle Unfallschäden geprüft.

Hat unser Experte den Schaden vollständig aufgenommen, wird der Umfang des Schadens erklärt und darauf eingegangen, was repariert und/oder ausgetauscht bzw. lackiert werden müsste. Zu guter Letzt werden unsere Kunden über die weitere Vorgehensweise informiert und gegebenfalls Unklarheiten ausgeräumt.

Dritter Schritt:
Die Erstellung des Gutachtens

Nach Begutachtung des Kfz beginnt der eigentliche Teil, nämlich die Erstellung des Gutachtens. Dazu werden alle Fotos ausgewählt, auf denen die Schaden sehr gut sichtbar sind und deutlich markiert. Nach Bearbeitung der Bilder, recherchiert unser Mitarbeiter den Wiederbeschaffungswert des Kfz.

Überschreitet der Schaden die 70 % – Regelung, ist es notwendig, nicht nur den Wert des Schadens zu kalkulieren, sondern auch den Restwert des Fahrzeuges zu ermitteln.

Hat der Experte alle Werte bestimmt, erstellt er alle nötigen Texte und das fertige Gutachten des Autos.

Vierter Schritt:
Gutachtenversand und Begleitung bei der Schadenabwicklung

Zum Abschluss wird das Gutachten an den Auftraggeber, gegebenfalls an dessen Rechtsbeistand und ein Exemplar an die Versicherung des Unfallverursachers versendet. Unser Kunde wird vorab telefonisch über das Ergebnis informiert und zur weiteren Abwicklung beraten.

Unser Service endet nicht hier, sondern erst, wenn der Schaden von der Versicherung reguliert wurde und die Abwicklung vollständig abgeschlossen wurde.

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