Wie hoch ist die Bagatellschadengrenze?

Wann spricht man von einem Bagatellschaden? Wo ist da die Grenze?


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Wann spricht man von einem Bagatellschaden? Wo ist da die Grenze?


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Die Grenze eines Bagatellschadens, also der Wert, unter dem ein Schaden nicht sein sollte, liegt nach herrschender Rechtsprechung bei etwa 700 Euro bis 750 Euro. Ist der Schaden deutlich höher, liegt kein Bagatellschaden mehr vor. Ob dieser Wert nach der heutigen Inflation und Wertentwicklung so noch gültig ist oder mittlerweile etwas höher liegt, ist je nach Gericht unterschiedlich. Mittlerweile gibt es auch Urteile einzelner Gerichte, wo die Grenze bei 1000 Euro gesehen wurde.

Letztendlich entscheiden die lokale Rechtsprechung darüber. Entscheidend ist hier der Unfallort. Falls Sie die genaue Grenze für einen bestimmten Unfallort wissen möchten, müssten Sie sich da auf die Rechtsprechung des dortigen Amtsgerichtes berufen. Der Wert von 1000 Euro wird z. B. in der Großstadt München angenommen.

Was ist relevant? Der Brutto oder Netto-Wert des Schadens?

Für die Bagatellschadengrenze sind die Brutto Reparaturkosten, also die Kosten inklusive der gesetzlichen 19 Prozent Mehrwertsteuer von Relevanz.

Unser Rat:

Bei Unsicherheit, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, hilft Ihnen unser Kfz Gutachter. Dessen Ersteinschätzung, ob ein „Gutachten Auto“ dann erforderlich ist (wenn also keine Bagatelle vorliegt) oder nicht, ist für Sie kostenlos. Unsere Auto Gutachter sind kompetent und kennen sich in der Materie aus. Scheuen Sie sich also nicht, unsere Gutachter im Zweifelsfall zu kontaktieren.

Sollte Ihr Schaden als Bagatellschaden eingeschätzt werden, so bieten wir die Erstellung eines kostengünstigen Kostenvoranschlages oder Kurzgutachtens an. Damit sind Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung auf der sicheren Seite und gut gewappnet.

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