Wer muss denn Kfz-Gutachter bezahlen und muss ich die Kosten vorstrecken?

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Liegt bei einem Unfall und einem anschließenden Kfz-Gutachten ein Haftpflichtfall vor, in dem Sie der Unfallbeteiligte 02 sind (so sollte es zumindest auf der polizeilichen Unfallmitteilung vermerkt sein, da Sie dann den Geschädigtenstatus haben, der 01 ist meist der Verursacher aus polizeilicher Sicht), ist die Antwort ganz einfach nein.

Die Voraussetzung, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten für ein Gutachten Auto übernimmt, ist, dass Sie als Unfallbeteiligter 01 jedoch nicht zum Teil mitschuldig am Unfallhergang sind. In diesem Falle ist Erstellung des Kfz Gutachtens für Sie als Geschädigter ohne weitere Kosten und Sie müssten auch nichts vorauszahlen.

Im Falle eines Haftpflichtschadens wird eine sogenannte Abtretungserklärung oder auch Sicherungsabtretung zwischen dem Auftraggeber und dem Auto-Gutachter und dem signiert. Die Rechnung des Kfz-Sachverständigen wird anschließend mit dem Kfz-Gutachten auf direktem Wege an die Versicherung des Unfallbeteiligten 01 (kurz auch UB 01 in der polizeilichen Unfallmitteilung genannt) zur Schadensbegleichung gesendet. Sie müssen dann nichts weiter tun und der Kfz Gutachter erhält sein Geld ohne weitere Komplikationen.

Die Rechnung, welche der Gutachter erstellt, muss natürlich den üblichen Preisen entsprechen und darf in keinem Fall überteuert sein. Dafür gibt es auch eine allgemein geltende Rechtsprechung, die aussagt, was angemessen ist. Sollte er dennoch eine überteuerte Rechnung erstellt haben, dann übernimmt die Versicherung natürlich nur den Anteil der Kosten, welcher auch gerechtfertigt ist.

Weitere Beträge müssten Sie dann übernehmen. Damit das aber eben nicht passiert, geben wir den Rat, dass Sie darauf achten sollten, dass Kfz Gutachter seine Rechnung nach den Richtlinien der Honorarbefragung vom BVSK erstellt. Seien Sie also achtsam und bedenken Sie diese Tücke! Wenn Sie das beherzigen, wird alles reibungslos über die Bühne gehen und Sie kommen ohne eigene Kosten aus der Erstellung des Kfz-Gutachtens heraus.

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