Wer kommt für die Gutachterkosten auf, wenn nur ein Bagatellschaden vorliegt?

Wer kommt für die Gutachterkosten auf, wenn nur ein Bagatellschaden vorliegt?

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Wer kommt für die Gutachterkosten auf, wenn nur ein Bagatellschaden vorliegt?
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Wenn der vermeintlich hohe Schaden letztlich viel weniger Kosten verursacht und eine Reparatur weniger als ein Bagatellschaden. Wer zahlt in diesem Fall die Kosten für die Begutachtung nach dem Unfallschaden?

Vergleichbare Fälle kommen regelmäßig vor. Das Kölner Amtsgericht hat grundsätzlich entschieden, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch in diesem Fall für die Kosten vom Kfz-Gutachter aufkommen muss. Den Grund sieht das Gericht darin, dass allein bei dem Verdacht eines größeren und umfangreicheren Schadens ein Kfz Gutachter beauftragt werden darf, um sich vor den negativen Rechtsfolgen und den möglichen Kosten am Gutachten Auto zu schützen.

Wenn also der Gutachter im Rahmen der klassischen Begutachtung feststellt, dass die Höhe des Schadens geringer ist als gedacht und sogar unterhalb der Bagatellgrenze von ungefähr 1.000,- Euro liegt, kann Ihnen dieser Umstand nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Unsere fachkundigen Kfz-Gutachter und Sachverständigen werden in einem solchen Fall ohnehin zu einem Kurzgutachten oder einem bloßen Kostenvoranschlag raten, um Ihnen nötige Kosten und Umstände zu ersparen. Alles andere wäre einfach nicht seriös.

Wichtiger Hinweis für Sie:

Sie können sich konkret absichern, wenn Sie mit dem Gutachter direkt vor der Begutachtung mit unseren Mitarbeitern vereinbaren, dass bei Bagatellschäden kein herkömmliches Gutachten in Langform erstellt wird. Bitten Sie konkret um einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, wenn die Bagatellgrenze von 1.000, – Euro nicht überschritten wird. In diesem Fall können Sie sicher sein, dass die Kosten, welche hierfür anfallen, von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden und Sie kein finanzielles Risiko eingehen müssen.

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