Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?
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Die Grundlage für die Begleichung der Kosten für einen Nutzungsausfall, weil Sie Ihren Pkw im Reparaturfall nicht nutzen können, nennt man auch Nutzungsausfallbestätigung.
Wenn Sie also Ihr Fahrzeug zeitweise nicht benutzen können und z. B. auf einen Leihwagen angewiesen sind, benötigen Sie eine solche Bestätigung.
Um eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten zu können, ist es erforderlich, dass Sie während der Reparaturzeit, also der Zeit, in welcher Ihr Pkw in der Werkstatt ist, keinen Leihwagen mieten. Die Nutzungsausfallbestätigung ist dann für die Versicherung der Beleg, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur Ihres Pkws durchgeführt wurde. Mann nennt dieses Formular daher im Volksmund zudem auch Reparaturbestätigung.
Mit dieser Reparaturbestätigung wird damit automatisch auch der der zeitliche Nutzungsausfall des Pkws bestätigt. Der Kfz Gutachter (auch Auto Gutachter) weist damit den Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten nach. Dies geschieht auch anhand von Fotos. Zudem wird der Zeitaufwand der Reparaturarbeiten dokumentiert.
Damit ist nachgewiesen, dass der Halter seinen Pkw während des Reparaturzeitraumes nicht benutzen konnte. Und darum gibt es dann die Nutzungsausfallentschädigung, die diesen Nachteil finanziell auffängt. Die Berechnung erfolgt aus folgender Formel:
angefallene Reparaturtage x üblicher Tagessatz der Fahrzeugklasse.
In welchen Fällen benötigt man keine Nutzungsausfallbestätigung?
Im Falle des Vorliegens einer Reparaturrechnung, also der Schaden vom Fachmann repariert wurde, ist die Nutzungsausfallbestätigung nicht nötig. Die Rechnung reicht der Versicherung dann als Nachweis, dass ein Nutzungsausfall vorhanden war, weil die Dauer der Reparaturen ja dort vermerkt sind.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Reparatur lohnt sich daher nicht mehr, wird die Nutzungsausfallentschädigung durch die Wiederbeschaffungsdauer (wird im Gutachten Auto vom Gutachter vermerkt) handelt und das Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist. In diesem Fall ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung über die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer.
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