Reicht ein Kfz-Gutachten für das Gericht aus?
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Grundsätzlich kann jedes Gericht ein bereits erstelltes Gutachten für den jeweiligen Prozess zulassen. Wichtigster Grund für ein entsprechendes Gutachten im Gerichtsverfahren ist, dass die Schäden aus dem jeweiligen Unfall genau beziffert werden können. Auch der Umfang der anstehenden Reparaturen und der verbleibende Wert des eigenen Fahrzeuges werden belegt und objektiv beurteilt. Die Bewertungsgrößen aus dem Gutachten bilden dann die Grundlage der Ansprüche, welche Sie gegen den Unfallgegner beziehungsweise, dessen Haftpflichtversicherung im Prozess durchsetzen möchten.
Wie überall im Rechtssystem gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme! In vielen Schadenfällen wird der Kfz Gutachter ein Kurzgutachten für die Versicherungen erstellen. Dieses hat aber vor Gericht keinerlei Beweiskraft. Hintergrund ist, dass in Kurzgutachten nicht alle nötigen Angaben gemacht werden. Ratsam ist also, wenn direkt im Raum steht, dass ein Prozess vor Gericht folgen könnte, durch den Kfz Gutachter ein herkömmliches Kfz-Gutachten über den Schaden anfertigen zu lassen. Diese werden auch als Privatgutachten oder Parteiengutachten bezeichnet und sind in vielen Fällen von den Gerichten anerkannt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Gerichts- und Privatgutachten?
Der größte Unterschied ist schlichtweg der Auftraggeber. Privatgutachten werden von den Geschädigten des Unfalls in der Regel selbst veranlasst und Gerichtsgutachten werden direkt durch die jeweiligen Gerichte in Auftrag gegeben. Durch Gerichtsgutachten soll geprüft werden, ob die erhobenen Ansprüche und die Folgen der Schäden angemessen und gerechtfertigt sind.
Gerichtsgutachten werden allerdings nur in Auftrag gegeben, wenn zwischen den Unfallparteien Uneinigkeit herrscht und der Richter sich einen neutralen Überblick verschaffen möchte. In diesem Fall werden unabhängige und besonders qualifizierte Sachverständige beauftragt, das Gutachten Auto für Gerichtszwecke erneut zu prüfen und so strittige und unklare Punkte aufzuklären.
Welche Gebühren fallen für ein Gerichtsgutachten an?
Gerichtsgutachten sind wesentlich aufwendiger zu erstellen, sodass diese Art der Begutachtung eindeutig höhere Kosten nach sich zieht. Der bestellte Gutachter hat grundsätzlich die Ansprüche beider Konfliktparteien zu prüfen, beide Gutachten und Fahrzeuge zu kontrollieren. In einigen Fällen werden beide Fahrzeuge gegenübergestellt. Anschließend beurteilt der Gutachter für das Gericht zu den vorgelegten Gutachten der Unfallbeteiligten und äußert sich zur Angemessenheit und Richtigkeit der festgestellten Schäden, Werten und der anfallenden Kosten der Reparatur.
Finanziell sind für ein Gerichtsgutachten immer Kosten von mindestens 2.000, – Euro zu erwarten. Im laufenden Prozess muss der Kläger die Kosten auslegen und erhält diese nur vom Angeklagten zurück, wenn der Prozess zu seinen Gunsten ausfällt. Da sich so ein Verfahren jedoch in die Länge ziehen kann, kann die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Gerichtsgutachten oft vorstecken.
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