Kann ich zum Kfz-Gutachter fahren oder kommt er zu mir?
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Online KFZ Schadensmeldung
Die Mehrheit der Kfz Gutachter wird Ihnen die erforderlichen Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem Sie nicht am Unfall schuld sind und auch keine Teilschuld haben, werden alle anfallenden Kosten für das Kfz-Gutachten und auch für die Anfahrt, die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen. Es gibt bei dieser Regelung nur eine Ausnahme: Bei Bagatellen, also Schäden unter 1.000,- Euro Reparaturkosten, greift diese Regelung leider nicht.
Liegt also ein Schaden vor, der als Bagatelle gilt, werden die Kosten für das Gutachten und auch für die Anfahrt vom Gutachter nicht von der Versicherung erstattet.
Möchten Sie den Gutachter trotzdem zu sich nach Hause bestellen? Letztlich ist auch Zeit ein Faktor und die Besichtigung bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder auch am Arbeitsplatz spart Ihnen Zeit und unnötigen Termindruck.
Wir vom Sachverständigenbüro FACHMANN bieten hier alle Optionen für Sie.
Das Gutachten kann bei uns oder an einem Ort Ihrer Wahl erstellt werden. Sie sparen sich Zeit und in vielen Fällen können Sie unsere Spesen mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.
Sollte sich bei der Vor-Ort-Begutachtung herausstellen, dass eine Vermessung der Achsen oder der Abbau von Teilen nötig ist, kann jederzeit ein Folgetermin vereinbart werden.
Das Resümee:
Sie können natürlich frei entscheiden, wo Sie das Fahrzeug begutachten lassen möchten. Wir können unsere fachkundigen Gutachter zu Ihnen schicken oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei. Bei einem klassischen Haftpflichtschaden, an dem Sie keine Schuld tragen, können die Fahrtkosten unserer Mitarbeiter bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Rufen Sie uns in Zweifelsfällen einfach an. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere fachkundigen Mitarbeiter hilft Ihnen sicherlich bei der Entscheidung, wie und wo Sie den Unfallwagen begutachten lassen möchten.
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