Ist ein Kfz-Gutachten der gegnerischen Versicherung anfechtbar?
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Online KFZ Schadensmeldung
Kann die gegnerische Versicherung darauf bestehen und muss ich mich dieser Forderung beugen?
Die Antwort ist JA. Liegt beispielsweise in Schadensgutachten von einem Kfz-Gutachter einer Versicherung vor, kann es der Fall sein, dass der Unfallgegner oder der Geschädigte dieses Gutachten anfechten. Das heißt konkret, dass wegen vorhandener Fehler, absichtlicher Falschdarstellungen oder aus anderen Gründen das bisherige Gutachten des Gutachters für wirkungslos erklärt wird.
Dann muss allerdings der Nachweis der Mängel oder Fehler, die der Kfz Gutachter gemacht haben soll, erbracht werden. Um das beweisen zu können, ist meist ein zweites Gutachten, ein sogenanntes Gegengutachten, welches ein weiterer Sachverständige erstellt, erforderlich.
Zudem sind auch Verdachtsmomente geben, die ein solches Gegengutachten überhaupt rechtfertigen. Die Entscheidung, ob ein solches zweites Gutachten glaubwürdiger ist als das ursprüngliche, trifft der Richter des zuständigen Amtsgerichtes.
So oder so, jeder Gutachter ist verpflichtet, immer absolut präzise – und fachgerecht zu arbeiten.
Ihnen liegt ein mangelhaftes Gutachten vor und Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen, der Ihnen hilft, dieses anzufechten?
Wir sind darauf spezialisiert, korrekte und einwandfreie Schadensgutachten zu fertigen. Wir beraten Sie da gerne mit unserem kompetenten Team, bestehend aus unseren gut geschulten Fachleuten.
Das Kaskogutachten der eigenen Versicherung anfechten
Gerade bei einem Kaskoschaden tricksen die Versicherungen gerne, um für sich selbst den zu begleichenden Schaden möglichst gering zu halten. Die Sachverständigen der Versicherungen sind beauftragt, im Sinne der Versicherung zu agieren. Deshalb erfolgen gerne geringere Leistungen.
Ein eigenes Gutachten hilft da bei der Anfechtung.
Gegnerische Versicherung lehnen jedoch mit Vorliebe die Kosten für den Sachverständigen ab, falls Sie sich nicht rechtlich durch einen Anwalt vertreten lassen. Wichtig ist daher: Erst die Fehler des Gutachtens anmahnen und um Nachbesserung bitten! Ansonsten könnten für Sie unnötige Kosten entstehen.
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