Ist ein Gutachten auch bei einem Bagatellschaden möglich?

Kann ein Kurzgutachten im Falle eines Bagatellschadens einen Sinn haben?


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Ist ein Gutachten auch bei einem Bagatellschaden möglich?

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Kann ein Kurzgutachten im Falle eines Bagatellschadens einen Sinn haben?

Eindeutige Antwort: Ja! Es ergibt sehr viel Sinn!

Es ist abzusehen, dass es sich bei einem Pkw-Schaden nach einem Unfall um eine Bagatelle mit einer Gesamtschadenssumme von weniger als 700 Euro bis 1000 Euro handelt, können wir Ihnen gerne ein kostengünstiges Kurzgutachten erstellen. Die anfallenden Kosten für diese Leistung werden normalerweise auch von der Versicherung des Unfallgegners reibungslos erstattet. Sie sollten jedoch eines unbedingt wissen, dass dieses Gutachten vor Gericht nicht als Beweis anerkannt werden können und der Richter es daher ignorieren muss.

Ein solches Kurzgutachten aber immer die bessere Wahl als das einer Kfz-Werkstatt, da es auch durch Fotos und genauerer Schadenbeschreibung dokumentiert wird. Die Berechnung der Reparaturkosten ist sehr detailliert. Die Aussagekraft ist also gegenüber dem Kostenvoranschlag der Werkstatt wesentlich höher und gewichtiger.

Ein ganz wichtiger Tipp von uns:

Es liegt ein vermeintlicher Bagatellschaden vor und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich für ein Kurzgutachten, einen Kostenvoranschlag oder möglicherweise sogar für ein Kfz-Gutachten entscheiden sollen, dann wenden Sie sich an uns. Hier bekommen Sie kompetente Hilfe und den richtigen Rat, welche Alternative die beste ist.

Bei uns wird garantiert, dass wir nur das machen, was auch die gegnerische Versicherung begleicht und für Sie das Beste ist. Denn der Kunde ist König und soll zufriedengestellt werden. Es sollen Ihnen keine überraschenden Unannehmlichkeiten und unnötiger Zeitaufwand entstehen.

Aber wen soll ich im Falle einer Bagatelle kontaktieren? – Den Kfz-Gutachter oder Fachwerkstatt? Wer ist in diesem Fall die bessere Alternative? Das ist eine nicht ganz unwichtige Frage, die wir hier beantworten wollen.

Sollten Sie als Geschädigte in einen Verkehrsunfall verwickelt sein und an Ihrem Pkw findet man nur eine vergleichsweise kleine Beschädigung, raten wir dazu, zur genaueren Schadenfeststellung immer einen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren. Ein solcher ist immer qualifizierter als ein Mitarbeiter der Autowerkstätten. Denken Sie allerdings, dass bei Ihnen ein Bagatellschaden vorhanden ist, so besteht die Möglichkeit, dass der Gutachter beides erstellt, also einen Kostenvoranschlag und zudem das Kurzgutachten.

Ist der Schaden jedoch deutlich höher als vermutet wurde, wird der Sachverständige auf jeden Fall ein ausführliches Kfz-Gutachten anfertigen. Die Werkstatt dagegen würde das nicht machen können.

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