Kann ich immer einen freien Kfz-Gutachter wählen?
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Wann habe ich das Recht, einen freien Kfz Gutachter, den ich möchte, zu bestimmen?
Der Geschädigte eines Haftpflichtfalles hat immer das Recht, dass er sich einen freien Kfz-Gutachter seiner Wahl bestimmt, der dann für ihn die Beweissicherung und die Bewertung des Schadens vornimmt.
Das ist auch möglich, wenn Sie eine Teilschuld am Unfall haben könnten. Auch in diesem Falle können Sie einen freien Sachverständigen beauftragen.
Unser eindeutiger Rat tendiert in diese Richtung. Nehmen Sie sich auf jeden Fall einen freien Gutachter, der für Sie das Kfz-Gutachten durchführt.
Sind Sie allerdings der alleinige Schuldige des Unfalles, also der Unfallbeteiligte 01, dann sollten Sie das nicht tun. Dann hat Ihre eigene Versicherung die Möglichkeit, dass sie einen Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren müssten.
Dies gilt für fast alle Kaskoschäden und Vollkaskoschäden. In den meisten Fällen steht dieses bereits in den Klauseln der Verträge bei Teilkaskoversicherungen oder Vollkaskoversicherungen. Sie sollten genau dieses im Vorfeld mit Ihrem Versicherer abklären, um zu erfahren, ob Sie die Möglichkeit besitzen, einen freien Sachverständigen mit der Aufnahme des Schadens zu beauftragen.
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